Die Beiträge der Kindertagesstätten in Schleswig Holstein regelt seit 01.08.2020 das Kindertagesstättengesetz.
Danach werden folgende Beträge erhoben:
5 Stunden/Tag Betreuung für Kinder unter 3 Jahre: 145,00 €/Monat
5 Stunden/Tag Betreuung für Kinder über 3 Jahre: 141,50 €/Monat
1 Stunde/Tag Randzeitbetreuung 28 €/Monat
