Die Beiträge der Kindertagesstätten in Schleswig Holstein regelt seit 01.08.2020 das Kindertagesstättengesetz.


Danach werden folgende Beträge erhoben:
Aufzaehlung  5 Stunden Betreuung für Kinder unter 3 Jahre: 145,00 €
Aufzaehlung  5 Stunden Betreuung für Kinder über 3 Jahre:  141,50 €

 

Wochenplan

Unsere Angebote der Woche Montag:                                 ...

Öffnungszeiten und Gruppen

Die Rahmenbedingungen:   2 altersgemischte Gruppen (Lachmöwen & Wattworms) mit bis zu höchstens 20 Kindern pro Gruppe ...

Corona News

Wir betreuen die Kinder zur Zeit im "Regelbetrieb".   Wir können alle Kinder mit voller Öffnungszeit betreuen. Zur Sicherheit von Familien, Kindern...